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   VGH Hessen, 18.01.1994 - 1 UE 2811/88   

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https://dejure.org/1994,9077
VGH Hessen, 18.01.1994 - 1 UE 2811/88 (https://dejure.org/1994,9077)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.01.1994 - 1 UE 2811/88 (https://dejure.org/1994,9077)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Januar 1994 - 1 UE 2811/88 (https://dejure.org/1994,9077)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78

    Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie

    Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 1 UE 2811/88
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der Senat sich zu eigen macht, können Einzelnoten, die für das Prüfungsergebnis wesentlich sind, nur mit der abschließenden Prüfungsentscheidung angefochten werden (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981, Buchholz 421.0 - Prüfungswesen - Nr. 155 sowie Beschluß vom 18. Mai 1982, BVerwGE 73, 376, 377).

    Einzelnoten sind nur dann selbständig anfechtbar, wenn ihnen eine fortdauernde rechtliche Außenwirkung zukommen kann, so z. B. dann, wenn sie einen eigenen Stellenwert für die spätere berufliche Laufbahn, insbesondere für die Aufnahme oder Ausübung eines bestimmten Berufes besitzen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1982 a.a.O. sowie Beschluß vom 22. Oktober 1991, Buchholz 421.0 - Prüfungswesen - Nr. 291).

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 1 UE 2811/88
    Es muß vielmehr hinzukommen, daß der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl. Beschluß vom 26. Januar 1972, BVerfGE 32, 305, 308 f.).
  • VGH Hessen, 04.08.1993 - 1 TG 1460/93

    Verwirkung des sog Bewerbungsverfahrensanspruchs des in einem Auswahlverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 1 UE 2811/88
    Nach Treu und Glauben dürfen auch Verfahrensrechte nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit ihrer Wahrnehmung längere Zeit vergangen ist und besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig und damit als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (vgl. Beschluß des Senats vom 4. August 1993 - 1 TG 1460/93 - mit ausführlichen Nachweisen sowie Senatsurteil vom 31. Dezember 1993 - 1 UE 4054/87 -).
  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 26.70
    Auszug aus VGH Hessen, 18.01.1994 - 1 UE 2811/88
    Im Bereich des Prüfungswesens besteht eine besondere Mitwirkungspflicht des Prüflings bei der Kontrolle von Prüfungsentscheidungen, die auf der Einmaligkeit und Unwiederholbarkeit von Prüfungssituationen beruht und es gebietet, Einwendungen zeitnah geltend zu machen, um in Anbetracht des begrenzten Erinnerungsvermögens der Beteiligten eine zuverlässige Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur von Entscheidungen zu ermöglichen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 22. März 1963 und vom 3. Mai 1963, Buchholz 421.0 - Prüfungswesen - Nr. 17 und 19; Urteil vom 18. September 1970, DVBl. 1970, 928, 929).
  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 1 UE 2563/95

    Verspätete Erhebung von Einwänden gegen eine dienstliche Beurteilung

    Nach Treu und Glauben dürfen sowohl materielle Rechte als auch prozessuale Befugnisse, mithin auch ein auf Aufbesserung einer dienstlichen Beurteilung gerichtetes Begehren nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit der Möglichkeit ihrer Geltendmachung längere Zeit vergangen ist und besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig und damit als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (vgl. Beschluß des Senats vom 4. August 1993 - 1 TG 1460/93 -, ESVGH 44, 48 = NVwZ 1994, 398 mit ausführlichen Nachweisen sowie Urteile vom 31. Dezember 1993 - 1 UE 4054/87 - und vom 18. Januar 1994 - 1 UE 2811/88 -).

    Vieles spricht dafür, in Anlehnung an § 58 Abs. 2 VwGO einen Verstoß gegen Treu und Glauben bereits nach Ablauf eines Jahres seit Eröffnung der dienstlichen Beurteilung anzunehmen, wenn bis dahin keine substantiierten Einwendungen erhoben worden sind (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 1994 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 15.10.1997 - 1 UE 1205/96

    Gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen - Lehramtsprüfung

    Bei einer mündlichen Prüfung handelt es sich um eine einmalige und unwiederholbare Prüfungssituation von höchstpersönlichem Charakter, deren Rekonstruktion - etwa in einer Beweisaufnahme - mit wachsendem Zeitabstand schwieriger und schließlich unmöglich wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 1994 und vom 6. September 1995, Buchholz a.a.O. Nr. 333 und 356; Beschluß vom 11. April 1996 - 6 B 13.96 -, RiA 1997, 194; Beschluß des Senats vom 18. Januar 1994 - 1 UE 2811/88 -).
  • VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97

    Auswahl der Prüfer in juristischen Prüfungen - ehemaliger

    Das Verwaltungsgericht hat sodann zutreffend auf den Beschluß des 1. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Januar 1994 im Verfahren 1 UE 2811/88 hingewiesen, in dem die besondere Mitwirkungspflicht des Prüflings bei der Kontrolle von Prüfungsentscheidungen hervorgehoben wird.
  • VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95

    Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle: unzulässige Berücksichtigung von

    Nach dem auch im öffentlichen Recht Geltung beanspruchenden Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB) dürfen sowohl materielle Rechte als auch prozessuale Befugnisse, mithin auch ein gegen die Herabstufung einer dienstlichen Beurteilung gerichtetes Begehren nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit der Möglichkeit ihrer Geltendmachung längere Zeit vergangen ist und besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig und damit als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 4. August 1993 - 1 TG 1460/93 -, ESVGH 44, 48 mit ausführlichen Nachweisen sowie Urteile vom 31. Dezember 1993 - 1 UE 4054/87 - und vom 18. Januar 1994 - 1 UE 2811/88 - siehe zuletzt Beschluß vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -).
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